SV Handbuch:
2a) Die weitere Entwicklung der deutschen Universitäten
Schon während des 15.Jahrhunderts und mehr noch im 16. Jahrhundert gerieten
die Universitäten zunehmend unter die Botmäßigkeit der Landesherrn. Es
begann ein Prozeß, bei dessen Ende aus der selbständigen Institution
Universität eine Einrichtung des modernen Staates geworden war, deren Aufgabe
vorrangig die Ausbildung des akademischen Nachwuchses für den höheren
Staatsdienst oder für hohe kirchliche Würden war.
Das Studium war auf die
Zwecke des Staates ausgerichtet. Universitäten waren somit Lehranstalten,
deren Besuch gezielt zu einem Beruf als Jurist, Theologe oder auch als
Mediziner führte. Der Student war mehr höherer Schüler als Student, in
strenger Zucht gehalten, was bei den Heranwachsenden eine gewisse
Aufmüpfigkeit erzeugte und einen aufrührerischen Lebenswandel hervorrief.