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2a) Die weitere Entwicklung der deutschen Universitäten

Schon während des 15.Jahrhunderts und mehr noch im 16. Jahrhundert gerieten die Universitäten zunehmend unter die Botmäßigkeit der Landesherrn. Es begann ein Prozeß, bei dessen Ende aus der selbständigen Institution Universität eine Einrichtung des modernen Staates geworden war, deren Aufgabe vorrangig die Ausbildung des akademischen Nachwuchses für den höheren Staatsdienst oder für hohe kirchliche Würden war.

Das Studium war auf die Zwecke des Staates ausgerichtet. Universitäten waren somit Lehranstalten, deren Besuch gezielt zu einem Beruf als Jurist, Theologe oder auch als Mediziner führte. Der Student war mehr höherer Schüler als Student, in strenger Zucht gehalten, was bei den Heranwachsenden eine gewisse Aufmüpfigkeit erzeugte und einen aufrührerischen Lebenswandel hervorrief.

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