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Durlachs Fußgängerzone und Autoverkehr
Mit wachsender Verärgerung musste ich beobachten, wie die Fußgängerzone in
Durlach von Autos befahren wird, z.T. mit relativ hoher Geschwindigkeit.
Dies schrieb ich in einem Brief an das Stadtamt Durlach, ein Auszug daraus:
"Diese Situation ist so nicht weiter tolerierbar.
- Eine Fußgängerzone ist eine Fußgänger-Zone.
Sie ist weder eine Abkürzung für durchfahrende Autofahrer, noch (...) ein
bequemer und immer freier Parkplatz direkt vor dem Bäcker.
- Nur wenn eine Fußgängerzone auch vorwiegend den Fußgängern vorbehalten
ist, steigert sie die Attraktivität einer Stadt ganz
wesentlich. (...) Der Charakter einer
Fußgängerzone wird durch durchfahrende Automobile sicherlich
zerstört, besonders natürlich, wenn diese mit 50 km/h vorbeibrausen.
- Eine Polizeibehörde, die sich nicht in der Lage sieht, eine
Streife zu postieren und jeden Autofahrer zu
kontrollieren, erweckt nicht den Anschein von besonderem Engagement in dieser
Sache. Erinnert sei hier an die konsequenten Kontrollen
der Radfahrer in der Karlsruher Fußgängerzone (...)
Es stellt sich dabei die Frage, inwieweit man hier nicht von einer
dauerhaften Duldung des verkehrswidrigen Verhaltens durch die
zuständige Behörde reden muss. Dieses wäre entsprechend juristisch anzugehen.
(...)
- Es befremdet mich, dass die hiesige Geschäftswelt sich sehr viele Sorgen
um die Parkprobleme Ihrer Kundschaft macht, sich zu der
Verwahrlosung der Fußgängerzone und der Belästigung der zu Fuß gehenden
Kunden aber nicht äußert. Noch dazu ist ja gerade erst eine Tiefgarage mitten
in der Stadt eröffnet worden. Wenn selbst die 3 Minuten Fußmarsch
vom Weiherhof bis zur Pfinztalstraße unzumutbar sein sollen, müssten die
Geschäfte konsequenterweise auf Drive-In Verkauf umsteigen: Die verehrten
Kunden sollten gar nicht mehr aussteigen müssen.
(...)"
Auf diesen deutlichen Brief kamen Reaktionen:
Der Durlacher Ortschaftsratsvorsitzende, Herr Altfelix, erklärt telefonisch,
dass er die Verärgerung teilt. Er habe das Schreiben an die Polizei
Durlach (zuständig für den fließenden Verkehr) und das Amt für Bürgerservice
und Sicherheit (zuständig für den ruhenden Verkehr) weitergeleitet. Die
Polizeibehörde habe versprochen, verstärkt zu kontrollieren
(Geschwindigkeitskontrollen). Außerdem wäre es auch vorstellbar, die
betreffenden Autofahrer anzuzeigen.
Tatsächlich wurde eine(!) Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Weitere Maßnahmen bzw.
eine Änderung der Situation konnte ich bisher nicht feststellen.
Der Amtsleiter des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit
weist in einem Brief darauf hin, dass es relativ viele Personen gibt, die in
einer Fußgängerzone fahren dürfen (z.B. Anwohner) und dass aufgrund der in den letzten Jahren sinkenden Verkehrsmoral
das unerlaubte Befahren ein Problem in allen Fußgängerzonen
sei. Die zuständigen Behörden würden einschreiten, wenn ein
entsprechendes verkehrswidriges Verhalten festgestellt würde, könnten aber
aufgrund der aktuellen Sparmaßnahmen leider keine wirklich wirksamen
Maßnahmen dagegen ergreifen.
Bernhard Leibold
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