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Etappenerfolg für "Wirbel" bei Abgasen und Lärm durch Autos

Aus der Pressemitteilung der BI WIRBEL (WenIgeR autos BEsser Leben!) vom 2.5.2001: VGH: Stadt Karlsruhe darf Wünsche von Einwohnern nach Reduzierung von Verkehrslärm und -abgasen nicht pauschal abschmettern.

Karlsruhe/Mannheim. Im Februar 1996 startete die Greenpeace Gruppe Karlsruhe das Projekt "Rechtsschutz gegen Luftschmutz". Daraus ging dann die BI WIRBEL hervor, die sich seit Juli 1996 für die Belange von durch Verkehrslärm und -Abgasen in ihrer Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigter Straßenanwohner einsetzt. Etwa 120 Anwohner besonders stark verkehrsbelasteter Karlsruher Straßen stellten 1997 mit Unterstützung der B.I. Anträge an die Stadt auf Prüfung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Gesundheitsbelastungen. Alle Anträge wurden pauschal abgelehnt. Daraufhin wurden in insgesamt vier Fällen von betroffenen Anwohnern mit Unterstützung durch WIRBEL Klagen gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht eingereicht; alle Verfahren laufen noch. Ende April wurde die Klage eines Anwohners der Kriegsstraße vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt. Das Ruhen des Verfahrens wurde angeordnet mit dem Recht, dieses jederzeit wieder anzurufen. Innerhalb von 3 Monaten wird der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, folgende konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung am Wohnort der Kläger zu prüfen:

1. Durchführung eines Tests, ob bei Tempo 30 auf der Kriegsstraße tatsächlich die von der Stadt behaupteten Verkehrsverlagerungen erfolgen würden.

2. Prüfung einer Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs von der Kriegsstraße auf die Südtangente zur Nachtzeit (die Südtangente wurde ursprünglich ja zur Entlastung der Kriegsstraße gebaut).

3. Prüfung der Installation einer Messanlage zur Geschwindigkeitskontrolle.

Falls die Stadt in dieser Frist weiter untätig bleiben sollte, ließ das Gericht erkennen, dass es bei Bestätigung der hohen Lärmwerte durch ein Lärmgutachten dazu tendiert, die Entscheidung der Behörde als rechtsfehlerhaft zu beurteilen.

Sollte es zu einer solchen Gerichtsentscheidung kommen, wäre dies für viele verkehrsgeplagte Einwohner vor allem der Kernstadt von erheblicher Bedeutung. Jahr um Jahr wird ja durch Messungen der UMEG im Auftrag des Umweltministeriums B-W festgestellt, dass die Belastungen vieler Karlsruher Einwohner mit vorwiegend verkehrsbedingten Luftschadstoffen weit über das gesundheitsverträgliche Maß hinausgehen. Das Gesundheitsrisiko solcher Belastungen ist durch viele wissenschaftliche Studien längst belegt. Allein in Österreich, der Schweiz und Frankreich sterben etwa 40.000 Menschen jährlich an den Folgen schlechter Luft! (Lancet, Bd. 356, S. 795, 2000). Laut Berechnungen des UPI Heidelberg verursachen Dieselruß und Benzol aus Autoabgasen in Deutschland jährlich 8000 Lungenkrebsfälle. Auch die Lärmbelastung liegt in vielen Straßen der Stadt weit über dem Wert von 65 dB(A), der vom Umweltbundesamt als im Interesse des Gesundheitsschutzes tagsüber maximal tolerierbarer Wert angesehen wird. Es gibt Studien, wonach ein erheblicher Teil aller Herzinfarkte in Deutschland auf Dauerbelastungen mit Verkehrslärm zurückzuführen ist (Bundesgesundheitsblatt 4/95).

Es ist deshalb an der Zeit, dass auch die Verantwortlichen in Karlsruhe bei ihren Planungen umdenken und nicht weiterhin das Ziel verfolgen, zu Lasten der Einwohner vor allem der Kernstadt noch mehr Autos in die Stadt zu locken. Immer neue Großparkhäuser werden durch weiter steigende Verkehrsbelastung auch weitere Stadtflucht nach sich ziehen. Dies widerspricht nicht zuletzt den in allen Bürgerumfragen immer wieder mit höchstem Stellenwert geäußerten Wünschen der Einwohner nach besserer Luft und weniger Verkehrsbelastungen (der kreisfairkehr berichtete darüber in der letzten Ausgabe). Aber auch die Attraktivität des Standortes Innenstadt für den Einzelhandel wird durch immer mehr Autoverkehr nicht erhöht (Kurzbericht des Bundesministeriums für Verkehr, 1996 Innenstadtverkehr und Einzelhandel).

Wenn also die Stadt durch die Vorschläge des VGH dazu veranlasst würde, dem Gesundheitsschutz ihrer Einwohner auch gegen die Interessen des Autoverkehrs etwas höhere Priorität einzuräumen, könnte das für ihre zukünftige Entwicklung als Wohn- und Wirtschaftsstandort nur von Vorteil sein! Denn: die Stadt lebt vor allem von ihren Einwohnern (E. U. v. Weizsäcker).
Helge Schrenker, WIRBEL Karlsruhe helgeschrenker@t-online.de


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