Die Fechtfrage:
Unterscheidung der Verbindungen nach schlagend oder nichtschlagend
Hierunter versteht man die Unterscheidung, ob eine Verbindung
Bestimmungsmensuren schlägt oder nicht.
Das studentische Fechten ist eine alte Tradition, die
heute noch von vielen Verbindungen gepflegt wird.
Mehr hierzu im Glossar bzw. insbesondere im Abschnitt
Mensuren.
- Pflichtschlagend bedeutet, dass der Bund von jedem Mitglied
das Schlagen einer bestimmten Mindestzahl von Mensuren verlangt.
Verbindungen in den Verbänden
CC, ÖLTC, DBÖ, KSCV,
WSC, SAT, SWR sind pflichtschlagend.
- Fakultativ schlagend (oder auch freischlagend)
heißt, dass es die Verbindung
ihren Mitglieder freistellt zu fechten bzw. dass der Verband seinen
Mitgliedsbünden das Fechten freistellt.
In der Praxis kann dies von "praktisch pflichtschlagend" über "ab und zu
fechten" bis "praktisch nichtschlagend" gehen.
Früher war noch die Frage "satisfaktionsfähig" von Bedeutung, d.h.
eine Verbindung lehnte die Bestimmungsmensur ab, war aber bereit,
Ehrenstreitigkeiten auf dem Wege der Mensur zu bereinigen.
Die Verbände
BDIC,
BdSt,
BPhV,
DB,
DS,
H,
KAJC,
MK,
MR,
MSC,
NCTC,
Neue DB,
PSC,
RA,
WJSC,
W.S.C.,
APR,
CDC,
LDC,
ÖPR,
RSC
sind fakultativ schlagend.
- Nichtschlagend sind Bünde, die dem Mensurfechten
ablehnend gegenüberstehen. teilweise aus religiösen Gründen (katholische
Verbände) oder aus anderen Gründen.
Die genauen Enstehungsgründe des Status fakultativ schlagend oder
nichtschlagend können dabei bei den einzelnen Verbänden sehr unterschiedlich
sein.